Unfall bei laufender Finanzierung – was nun?

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Unfall mit Auto
© Hugo Felix / Shutterstock

 

Ein Unfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit – erst recht, wenn der eigene Wagen noch nicht abbezahlt ist. In diesem Fall stehen nämlich nicht nur Verhandlungen mit dem Unfallgegner an, sondern auch mit der Bank. Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt unter anderem von der Höhe des Schadens, der Schuldfrage und der Versicherung für den Wagen ab.

Wer ist schuld?

Glück im Unglück haben Sie dann, wenn Sie keinerlei Schuld am Unfall tragen. In diesem Fall muss der Unfallgegner für sämtliche Kosten in Verbindung mit dem Unfall aufkommen und nicht nur die Reparatur, sondern auch Anwaltskosten und bei Bedarf einen Ersatzwagen bezahlen.

Leider hat ein Unfall immer auch einen Werteverlust zur Folge. Das wird zum Problem, wenn Sie den abbezahlten Wagen später wieder zurückgeben bzw. verkaufen möchten. Wenn seit der Erstzulassung nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind und das Fahrzeug weniger als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, haben Sie gute Chancen darauf, dass der Unfallgegner auch den entstandenen Werteverlust ausgleichen muss. Er bezahlt dann die Differenz zum von einem Gutachter ermittelten Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte.

Kleine Delle oder Totalschaden?

Problematischer wird es, wenn Sie für den Unfall komplett oder überwiegend selbst verantwortlich sind. Wenn Sie den Wagen nach Ende der Finanzierung an den Händler zurückgeben wollten, müssen Sie ihn zunächst über den Unfall informieren – und damit rechnen, dass Sie nur einen Bruchteil der im Vertrag festgelegten Summe dafür bekommen. Händler setzen den Werteverlust in der Regel ziemlich hoch an, sodass es sich lohnen kann, einen anderen Käufer für den Wagen zu finden und zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Kann Ärger machen: die Form der Finanzierung

Welche Form Sie für die Finanzierung Ihres Wagens gewählt haben, entscheidet in großem Maße darüber, wie viel Aufwand nach einem Unfall auf Sie zukommt. Haben Sie einen gewöhnlichen Ratenkredit bei einer Bank aufgenommen, ist der Ablauf unkompliziert: Sie zahlen den Kredit ganz normal ab, unabhängig von der Höhe des Schadens. Handelt es sich um einen Autokredit, sieht die Sache etwas anders aus. Zwar müssen Sie auch in diesem Fall die Raten weiter abbezahlen, doch normalerweise wurde bei Abschluss des Vertrags der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt. Um ihn wieder zu bekommen und das Fahrzeug abmelden zu können, müssen Sie der Bank einen Ersatz bieten. Dies ist in der Regel ein gleichwertiges Fahrzeug, zum Beispiel das der Eltern oder des Partners. Während der Fahrzeugbrief dieses Fahrzeugs nun von der Bank einbehalten wird, schickt die Bank den Brief Ihres Autos ans Verkehrsamt, wo es abgemeldet werden kann. Der Kredit wird anschließend weiter abbezahlt.

Wieder anders verfährt man bei einem Ballonkredit oder einer Drei-Wege-Finanzierung, denn hier verbleibt in der Regel nach Ende der Finanzierung eine hohe Schlussrate. Wer diese nicht zahlen will oder kann, muss das Fahrzeug zurückgeben oder verkaufen. Eventuell können hier hohe Kosten auf Sie zukommen,abhängig von der Restdauer der Kreditzahlung, der Höhe der Schlussrate und dem Restwert des Autos.

Auf der sicheren Seite mit Vollkasko

Wie tief Sie nach einem Unfall in die Tasche greifen müssen, hängt nicht zuletzt von Ihrer Versicherung ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung; meistens wird bei einem Autokauf auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Handelt es sich um eine Teilkaskoversicheurung, sind je nach Police Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild, Marderbiss und Naturgewalten mit inbegriffen. Eine Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus ab, wobei mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle in der Regel ausgeschlossen sind. Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, wird der Kaufpreis von der Vollkasko zurückerstattet – vorausgesetzt, der Kauf liegt höchstens 12 bis 18 Monate zurück. Das gilt allerdings nur für den reinen Kaufpreis und nicht für die Zinsen für den Kredit, welche zusätzliche Kosten verursachen. Deshalb sollten Sie versuchen, den laufenden Kredit so schnell wie möglich aufzulösen – da sie die restlichen Kosten vermutlich auf einen Schlag begleichen können, lässt sich der Kreditgeber mit etwas Glück darauf ein.

Behalten Sie stets im Hinterkopf, dass sowohl bei einer Teil- als auch Vollkaskoversicherung meist eine Selbstbeteiligung fällig ist. Diese beträgt oft nicht mehr als einige hundert Euro. Bei kleineren Schäden zahlen Sie deswegen in der Regel die gesamten Kosten; erst bei teureren Unfällen greift die Versicherung. Dies hat allerdings den Vorteil, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Bei kleineren Unfallschäden finden Sie passende Ersatzteile im Online-Shop von Motointegrator

Quelle:

http://www.autobild.de/