Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): die wichtigsten Regelungen im Überblick

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Glücklicher Autofahrer hält sich an die StVZO
© GettyImages / dusanpetkovic

StVZO, StVO, FeV – wer soll da noch den Überblick behalten? Obwohl die Straßenverkehrszulassungsordnung in der Auflösung begriffen ist, spielt sie für Verkehrsteilnehmer durchaus noch eine Rolle. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was die StVZO heute noch regelt und wie es mit ihr in Zukunft weitergehen wird.

Von 1937 bis heute: die Entwicklung der Straßenverkehrszulassungsordnung

Die Straßenverkehrszulassungsordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Bereits seit 85 Jahren regelt die StVZO verschiedenste Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehört etwa die Zulassung von Kraftfahrzeugen für die Nutzung im Straßenverkehr. Zuletzt wurde sie im Jahr 2012 wesentlich geändert.
Heute hat die StVZO allerdings bereits große Teile ihres Stellenwerts abgegeben. Die Ordnung soll in den kommenden Jahren nach und nach abgebaut werden. So hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Erlaubnis- und Ausweispflicht für Personen im Straßenverkehr in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausgegliedert. Und auch die Zulassung von Fahrzeugen sowie weitere Paragrafen wurden in der StVZO gestrichen. Diese Bereiche sind nun in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und in der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung enthalten.
Aktuell ist noch nicht absehbar, wann die StVZO vollständig abgeschafft wird. Die Planung sieht allerdings vor, die verbliebenen Rechtsvorschriften in zwei getrennte Verordnungen aufzuteilen: die Fahrzeugbetriebsverordnung und die Fahrzeuggenehmigungsverordnung.

Aufbau der StVZO: drei Abschnitte

Die StVZO gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Teil I – Zulassung von Fahrzeugen
    Im ersten Teil gibt es nur zwei Paragrafen, die sich mit den Befugnissen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde beschäftigen. Dabei geht es insbesondere um die Behebung von Mängeln am Fahrzeug und die Stilllegung von Fahrzeugen.
  • Teil II – Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
    Zehn Paragrafen regeln Details zur Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und Einzelfahrzeuge sowie Erlaubnis und Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, darunter die Haupt- und Abgasuntersuchung in § 29 StVZO..
  • Teil III – Bau- und Betriebsvorschriften
    In drei Unterkategorien aufgeteilt regeln die Paragrafen 30 bis 73 allgemeine Vorschriften, Details zu Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie anderen Straßenfahrzeugen. In der Praxis gibt es allerdings häufig Überschneidungen mit EU-Richtlinien, weshalb die Vorschriften in vielen Fällen nicht zur Anwendung kommen. Dennoch regelt Teil III der StVZO viele praxisrelevante Themen wie etwa Vorgaben zur Bereifung, zu Scheibenwischern oder Erste-Hilfe-Kästen.

§ 29 StVZO und weitere wichtige Regelungen der Straßenverkehrszulassungsordnung

§ 29 StVZO regelt zahlreiche Details rund um die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV) und die Erteilung der Plakette. Daneben regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung etliche Bereiche des Straßenverkehrsrechts, zum Beispiel:

  • § 30 – Beschaffenheit von Fahrzeugen (keine Gefahr oder Behinderung für andere)
  • § 32 – Abmessungen von Fahrzeugen (maximal zulässige Breite und Höhe)
  • § 32 – Mitführen von Anhängern (welches Fahrzeug darf welchen Anhänger ziehen?)
  • § 34 – Achslast und Gesamtgewicht (Höhe der Achslast)
  • § 36 – Bereifung und Laufflächen (Mindestprofiltiefe)
  • § 50 – Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (Lichtfarbe)
  • § 53a – Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
  • § 54 – Fahrtrichtungsanzeiger (Regelungen zum Blinker)
  • § 57 – Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler (Tacho)
  • § 67 – Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (Scheinwerfer, Schlussleuchte oder Rückstrahler)

Die Zulassungsordnung enthält neben Vorschriften für Krafträder auch Vorschriften für Fahrräder. Die Vorgaben des Gesetzes sind stetig im Wandel. So ist 2013 die bis zu diesem Zeitpunkt noch gültige Dynamopflicht für Fahrräder entfallen – seither ist auch eine batteriebetriebene Beleuchtung möglich.

Verstöße gegen die StVZO: mögliche Konsequenzen

Wie im Straßenverkehrsrecht üblich, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung geahndet. Liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, verhängt die Polizei ein Bußgeld oder Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Falls Sie mit Ihrem Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, steht auch ein Fahrverbot im Raum.

Was ist der Unterschied zwischen StVO und StVZO?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heißen zwar ähnlich, verfolgen aber eine unterschiedliche Ausrichtung. Die StVZO kümmert sich vor allem um technische Details und die Zulassung von Fahrzeugen. Die StVO hingegen beschäftigt sich mit den Regelungen des täglichen Straßenverkehrs, etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen, Abstandsregelungen, die Bedeutung von Verkehrsschildern oder Vorgaben zum Parken und Halten.
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