
Abgesehen von der außergewöhnlichen Optik bringt die Pulverbeschichtung der Felgen viele positive Eigenschaften mit sich – von der einfachen Reinigung bis hin zur Schlag- und Kratzfestigkeit. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Felgen pulverbeschichten und wann sich das lohnt.
Felgen pulverbeschichten: Wann ist das möglich?
Voraussetzung für die Pulverbeschichtung von Bauteilen ist die elektrische Leitfähigkeit der zur Herstellung verwendeten Materialien. Am Auto trifft das auf die meisten Teile zu, die aus Metall bestehen, also beispielsweise der Rahmen des Fahrzeugs und auch die Felgen. Technisch gesehen ist die Pulverbeschichtung bei Felgen nahezu immer möglich.
Es ist übrigens auch erlaubt, Ihre Felgen pulverbeschichten zu lassen. Allerdings müssen Sie hier klar unterscheiden: Möchten Sie lediglich eine unbeschädigte Felge optisch aufwerten, gibt es keine Einschränkungen. Nicht erlaubt ist die Pulverbeschichtung jedoch, um Beschädigungen (z. B. Kerben) zu beseitigen und die Felge zu reparieren.
Auto- und Motorradfelgen pulverbeschichten: die Vorgehensweise
Die Bezeichnung Pulverbeschichtung rührt von dem eingesetzten Pulverlack her. Dieser wird auf die vorbehandelte Oberfläche der Felge aufgebracht und anschließend eingebrannt. So geht der Fachmann vor, wenn er Felgen pulverbeschichten möchte:
- Schritt: Zunächst entfernt er vorhandene Lacke vom Material der Felgen. Teil der Vorbereitung ist außerdem das Anrauen der Oberfläche, etwa durch Sand- oder Glasperlenstrahlen.
- Schritt: Mithilfe einer Sprühpistole lässt sich die Pulverbeschichtung einfach auftragen. Diese ist mit einer speziellen Spitze ausgestattet, die die elektrische Aufladung der Lackpartikel sicherstellt. Der Pulverlack haftet auf der Oberfläche, weil diese gegensätzlich geladen ist.
- Schritt: Gewöhnlich trägt man beim Pulverbeschichten drei Schichten auf. Der Fachmann beginnt mit der Grundierung und geht über den Farblack bis hin zum Finish mit einem Klarlack.
- Schritt: Sobald eine Schicht fertig aufgetragen ist, muss die Felge bei hohen Temperaturen eingebrannt werden. Dadurch bilden die Lackpartikel eine robuste Schicht, die unabhängig von ihrer elektrischen Aufladung haftet.
Felgen mit Pulverlack lackieren – die Vor- und Nachteile im Überblick
Die Pulverbeschichtung von Auto- oder Motorradfelgen kann viele Vorteile mit sich bringen:
- Die Felgen lassen sich verglichen mit herkömmlichem Lack leichter reinigen. Oft reichen dafür schon klares Wasser und ein leichtes Pflegemittel aus.
- Die Pulverbeschichtung ist äußerst robust. Im Gegensatz zu klassischem Felgenlack ist die Veredelung kratz- und schlagfest.
- Pulverbeschichtete Felgen kommen gut mit der Witterung zurecht. Weder die UV-Strahlung noch das Streusalz im Winter können der Beschichtung etwas anhaben.
- Für viele ist die Optik entscheidend – gerade im Tuningbereich hat sich das Pulverbeschichten der Felgen durchgesetzt, um die Fahrzeugoptik aufzuwerten.
- Die Pulverbeschichtung bietet Ihnen eine enorme Gestaltungsvielfalt. Sie können aus der gesamten RAL-Farbpalette wählen und die Felgen zusätzlich mit Metallic-Effekten veredeln.
Allerdings gibt es auch Nachteile. So dürfen Sie pulverbeschichtete Felgen nicht mit Schleifkörpern behandeln. Sie sollten daher bei der Auswahl von Polituren ganz genau hinsehen, um das Klarlack-Finish nicht zu verletzen. Hinzu kommen die hohen Kosten – rechnen Sie etwa mit der doppelten Höhe im Vergleich mit dem klassischen Lack. Pro Rad sind das etwa 60 bis 90 Euro, gegebenenfalls mehr, wenn Sie sich besondere Effekte wünschen.
Darf ich mit einer Pulverbeschichtung meine Felgen aufbereiten?
Weisen Ihre Felgen Schäden auf, müssen Sie genau hinsehen. Nicht immer dürfen Sie diese mit einer Pulverbeschichtung aufbereiten, wenn Sie die Felgen anschließend noch im Straßenverkehr nutzen möchten. Maximal 1 Millimeter tief dürfen Kratzer in das Grundmetall hineinreichen. Außerdem dürfen sie vom Rand der Felge höchstens 50 Millimeter entfernt liegen.
Somit ist klar: Sie dürfen zwar kleine Schönheitsfehler mit einer Pulverbeschichtung ausgleichen, nicht jedoch schwerere Schäden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Das bedeutet nicht nur Bußgelder, sondern bei einem Unfall im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes.
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