Gurtverlängerung fürs Auto: So befestigen Sie Ihren Kindersitz sicher und legal

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Gurtverlängerung für den Kindersitz im Auto
© GettyImages / Sally Anscombe

Vielleicht kennen Sie das: Sie möchten die Babyschale oder den Kindersitz Ihres Kindes mit dem Autogurt befestigen, aber er ist um wenige Zentimeter zu kurz. Die gute Nachricht: Mit einer Gurtverlängerung können Sie das fehlende Stück ausgleichen. Und die Kosten für eine Gurtverlängerung sind überschaubar. In diesem Beitrag erfahren Sie aber auch, warum sie rechtlich schwierig umzusetzen ist.

Was ist eine Gurtverlängerung?

Bereits seit über 45 Jahren besteht in Deutschland die Anschnallpflicht. Jeder Mitfahrer muss durch einen Gurt gesichert werden. Problematisch wird es jedoch, wenn der Gurt aufgrund der Körperfülle nicht bis zum Gurtschloss reicht. Und auch bei der Befestigung von Kindersitzen ist der Autogurt oft nicht lang genug. Das gilt besonders für rückwärtsgerichtete Sitze, da der Gurt an der Rückseite des Sitzes entlanggeführt werden muss.

Damit Sie dennoch die Anschnallpflicht erfüllen können, gibt es spezielle Gurtverlängerungen. Es sind verschiedene Systeme der Gurtverlängerung erhältlich. Sie werden in vielen Fällen einfach mit dem passenden Adapter ins Gurtschloss gesteckt und verlängern ihn dadurch entweder nur um die Länge des Gurtschlosses selber oder beinhalten sogar ein zusätzliches kurzes Stück Gurt. Alternativ gibt es Systeme, die mit einem Bolzen direkt anstelle des originalen Gurtschlosses befestigt werden.

Gurtverlängerung kaufen: Ist das legal?

Werfen Sie einen Blick auf gängige größere Onlineshops, werden Sie schnell fündig: Es gibt massenhaft Gurtverlängerungen, die Sie zu minimalen Kosten bestellen können. Oft erhalten Sie schon für 10 bis 20 Euro zwei bis drei Stück Gurtverlängerungen im Set. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und das ist es auch. In der Regel funktionieren diese Gurtverlängerungen zwar. Sie sind aber nicht zulässig, weil ihnen die entsprechenden Prüfungen fehlen.

Konkret kommt es darauf an, ob die Gurtverlängerung eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) aufweist. Häufig finden Sie bei der Bestellung die Angabe „E4-zertifiziert“. Dies sagt allerdings nichts über die Zulassung der Gurtverlängerung aus, sondern lediglich über das Herkunftsland. Damit Sie eine Gurtverlängerung mit ABE kaufen, sollten Sie auf eine Zulassung nach den Vorgaben der europäischen Normen 77/541/EWG und der ECE-R 16 achten. Nur wenn ein Produkt diese Zulassung besitzt, dürfen Sie es im Straßenverkehr nutzen.

Unzulässige Gurtverlängerung: Welche Folgen kann der illegale Einbau haben?

Verwenden Sie eine nicht zulässige Gurtverlängerung, gehen Sie ein enormes Haftungsrisiko ein. Sie verlieren die allgemeine Betriebserlaubnis Ihres Autos. In der Folge dürfen Sie mit dem Auto eigentlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Tun Sie es dennoch, wie es sicher viele Deutsche aus Unwissenheit tun, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Konkret gesagt: Kommt es zu einem Unfall, stehen Sie für die Unfallfolgen gerade. Ihre Versicherung gleicht den Schaden zwar zunächst aus, nimmt Sie dafür aber in Regress.

Außerdem zahlen Sie ein Bußgeld und kassieren Punkte in Flensburg. Sie sollten wissen: Sogar wenn Sie selbst nicht den Unfall verursacht haben, stehen Sie als Halter für den Schaden gerade, wenn Sie die Gurtverlängerung eingebaut haben.

Gurtverlängerungen mit TÜV einbauen lassen – so geht’s

Möchten Sie eine legale Gurtschlossverlängerung in Ihr Auto einbauen, bleibt Ihnen aktuell nur der Weg zur Fachwerkstatt. Diese kann Gurtverlängerungen einbauen, die ein TÜV- oder DEKRA-Zeichen aufweisen. Die Kosten für die Gurtverlängerung lassen sich nicht pauschal beziffern, sind allerdings um einiges höher als bei Billiganbietern im Internet – schon alleine aufgrund der notwendigen Prüfungen. Hinzu kommt der Aufwand für den Einbau.

Damit Ihre Gurtverlängerung legal ist, müssen Sie diese nach dem Umbau in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Ausschließlich dann ist alles vorschriftsmäßig und Sie sind mit gültiger ABE unterwegs. Selbst wenn Sie eine Gurtverlängerung mit TÜV genutzt haben, ist diese unzulässig, wenn sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.

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