
Wenn es plötzlich blitzt, ist der Schock oft groß. Der Blitzer hat Sie erwischt! Wie schnell bin ich gefahren? Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Wir sagen Ihnen, wann es ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot gibt, wann Sie Einspruch erheben können und mit welcher Ausrede Sie unter Umständen davonkommen.
Wie zuverlässig sind die Blitzer?
In der Regel sind die Messgeräte zuverlässig. Trotzdem kann es in Einzelfällen zu technischen Fehlern oder einer falschen Bedienung der Geräte kommen. Haben Sie einen Verdacht, können Sie sich mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht geben lassen.
Verwarnungsgeldschreiben oder Bußgeldbescheid?
Bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung, für die ein Bußgeld von unter 60 Euro fällig wird, erhalten Sie einen Verwarnungsgeldbescheid. Ein Bußgeldverfahren wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet und dann, wenn der Beschuldigte das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlt. Ein Bußgeldverfahren ist immer mit höheren Kosten verbunden, da zusätzliche Verfahrenskosten anfallen, die der Beschuldigte tragen muss.
Sind die Bußgeldverfahren immer rechtmäßig?
Nein. Schätzungen zufolge werden bis zu 15 Prozent der Bußgeldverfahren zu Unrecht eingeleitet. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass man aufgrund eines undeutlichen Blitzerfotos den schuldigen Fahrer falsch identifiziert, oder dass zweifelhafte Messdaten vorliegen. Haben Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann überprüft die Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren nochmals genau.
Der Blitzer: Welche Strafe erwartet mich?
Wie viel Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen müssen, hängt davon ab, wie groß die Differenz zwischen der gemessenen und der erlaubten Geschwindigkeit ist, und ob der Blitzer Sie innerorts oder außerorts erwischt hat. Sind Sie außerorts zu schnell gefahren, sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h 10 Euro fällig, bei 11 bis 15 km/h 20 Euro und bei 16 bis 20 km/h 30 Euro. Ab 21 km/h winkt bereits ein Punkt in Flensburg.
Ab 41 km/h müssen Sie mit zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften wird es teurer. Hier zahlen Sie bis 10 km/h 15 Euro, bis 15 km/h 25 Euro und bis 20 km/h 35 Euro.
Der Blitzer: Welche Entschuldigung zieht?
Tempo-Schild übersehen? Das geht als Entschuldigung kaum durch, es sei denn, das Schild war tatsächlich nicht gut zu erkennen. In diesem Fall könnte sich ein Einspruch lohnen. Waren Sie wegen eines wichtigen Termins zu schnell unterwegs, etwa, um rechtzeitig den Flieger zu erwischen, werden Sie mit dieser Ausrede keinen Erfolg haben. Schlimmer noch: Da Sie zugeben würden, absichtlich zu schnell gefahren zu sein, riskieren Sie eine Verdopplung der Geldstrafe.
Kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden?
Unter bestimmten Umständen ja. Wenn durch ein Fahrverbot gravierende Nachteile für den Fahrer entstehen würden – zum Beispiel, weil er ohne Führerschein seinen Arbeitsplatz verlieren würde – kann statt eines Fahrverbots eine höhere Geldstrafe verordnet werden. Sie wird dann in den meisten Fällen verdoppelt.
Welche Konsequenzen hat ein Bußgeldbescheid für Fahranfänger?
Fahranfänger in der Probezeit sollten besonders aufpassen: Fahren sie 21 km/h zu schnell und der Blitzer erwischt Sie, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich müssen sie ein Aufbauseminar besuchen, das sie ca. 250 Euro kostet.
Wie funktionieren die Abschnittskontrollen?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Blitzern, die nur ein Mal ein Foto schießen, wird das Auto bei einer Tempo-Abschnittskontrolle zwei Mal fotografiert, und zwar verdachtsunabhängig – am Anfang und am Ende der festgelegten Strecke. Mit Hilfe der beiden Fotos kann das System die Durchschnittsgeschwindigkeit des Wagens errechnen. Nur die Daten derjenigen Autofahrer, die – unter Berücksichtigung von drei km/h Toleranz – zu schnell gefahren sind, werden an die Polizei übermittelt. Die restlichen Fotos löscht man aus Datenschutzgründen.
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