Kfz-Versicherung – FAQs

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Kfz-Versicherung
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Welche Kfz-Versicherung wird benötigt?

Rein rechtlich benötigen Sie nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie durch eigenes Verschulden Dritten gegenüber verursachen. So wird sichergestellt, dass der Unfallgegner seinen Schaden in jedem Fall ersetzt bekommt.

Welche Haftungshöchstgrenzen sollten vereinbart werden?

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, mit welchen Summen die Versicherer haften müssen: Derzeit (2016) gelten als Deckungssummen 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Letztere entstehen z.B., wenn Sie ein Taxi in einen Unfall verwickelt haben, welches dadurch bis zur Instandsetzung nicht mehr eingesetzt werden kann. Der entstehende Verdienstausfall wäre in diesem Szenario der reine Vermögensschaden. Üblich sind bei den meisten Versicherern aber pauschale Deckungssummen über 50 oder gar 100 Mio. Euro. Eine Vereinbarung dieser Pauschalen ist dabei ratsam und kostet keinen nennenswerten Aufpreis.

Wie errechnen sich die Versicherungsprämien?

Die gesamte Kalkulation unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – aus diesem Grund ist auch ein Vergleich im Vorfeld sinnvoll. Grundsätzlich sind aber drei Komponenten maßgeblich:

  • Die vom Wohnort abhängige Regionalklasse
  • Die Typklasse des Fahrzeugs
  • Die Schadensfreiheitsklasse des Versicherten

Die Versicherungswirtschaft führt Statistiken, die ermitteln, wie groß die Unfallwahrscheinlichkeit an einem bestimmten Wohnort sowie mit konkreten Fahrzeugtypen ist. Je teurer und leistungsstärker das Auto, desto höher fallen auch die Versicherungsprämien aus.

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Was ist der sogenannte „Schadensfreiheitsrabatt“?

Fahranfänger verursachen statistisch gesehen die meisten Unfälle. Aus diesem Grund starten sie in der Regel mit Tarifen, die 150 bis 175 Prozent des Standardtarifs entsprechen. Nach einen Jahr unfallfreien Fahrens erhalten Sie die Schadensfreiheitsklasse 1 (SF 1) und werden auf 100 Prozent herabgestuft. Nach einem weiteren Jahr die SF 2 mit 100 Prozent der Referenzprämie. Mit jedem Jahr, in dem Sie unfallfrei fahren, sinken also die Versicherungsprämien. Bei einem Unfall werden Sie allerdings wieder heraufgestuft. Wie deutlich das der Fall ist, hängt von der Versicherung ab.

Worin unterscheiden sich Teilkasko und Vollkasko?

Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung übernehmen Teilkasko und Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei kann grob gesagt werden, dass die Teilkasko-Police Schäden übernimmt, für die Sie keine Schuld tragen. Darunter fallen der Diebstahl des Wagens, Schäden durch Steinschlag oder Hagel sowie Wildunfälle. Die deutlich teurere Vollkasko-Versicherung übernimmt auch Unfallschäden, die Sie selbst verursacht haben. Aufgrund der hohen Beiträge lohnt sich die Police vor allem für neue und junge Fahrzeuge.

Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung sparen?

Ein wichtiges Instrument ist der Online-Vergleich. Die Beiträge der günstigsten und teuersten Versicherer unterscheiden sich oft um mehr als 100 Prozent – bei identischen Leistungen. Da die Vertragsinhalte sich weitgehend gleichen und die Haftungsgrundsätze sowie -Summen ohnehin gesetzlich festgeschrieben sind, können Sie sich am Preis orientieren. Fahranfänger sparen, indem sie den Wagen über die Eltern versichern. Ideal ist es, schon beim Autokauf die Typklasse mit zu berücksichtigen. Viele bei Fahranfängern beliebte Fahrzeuge können nur sehr teuer versichert werden.

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Was ist die „Mallorca-Police“?

Die Haftungshöchstgrenzen fallen in vielen Länder deutlich geringer aus, als in Deutschland – selbst in der EU. Durch die sogenannte Mallorca-Police werden Mietwagen, die nicht nach deutschem Recht versichert sind, durch Ihre Versicherung geschützt. Nach einem Unfall können Sie sich dann auf die für Sie günstigeren Haftungshöchstgrenzen berufen. Dadurch entgehen Sie dem Risiko, mit dem Privatvermögen haften zu müssen.

Warum ist der „Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ so wichtig?

Von Gesetzeswegen muss eine Versicherung nicht zahlen, wenn Sie einen Unfall grob fahrlässig verursacht haben. Grobe Fahrlässigkeit wird als „Außerachtlassen der Sorgfaltspflichten des Versicherten in besonders hohem Maße“ definiert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Die Klausel „Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ besagt, dass die Versicherung von diesem Recht keinen Gebrauch macht und den Schaden trotzdem zahlt.

Wann und wie kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Verträge haben eine festgelegte Laufzeit, die sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses richtet. Die Kfz-Versicherung läuft jedoch immer unabhängig vom Abschlussdatum über das gesamte Versicherungsjahr. Die Kündigung muss bis zum 30.11. schriftlich beim Versicherer eingegangen sein, damit die Versicherung bis zum Ende des Jahres ausläuft. Ansonsten besteht nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht oder es aufgrund eines Unfalls zu einem Leistungseintritt der Versicherung kommt. Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden.

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