Was kann ein Multifunktionsscheinwerfer?
Mit welchen Funktionen ein Multifunktionsscheinwerfer ausgestattet ist, hängt von Modell und Hersteller ab. Drei Grundfunktionen gibt es jedoch immer, nämlich:
Das Abblendlicht
Das Abblendlicht sorgt dafür, dass die vor dem LKW liegende Fahrbahn optimal ausgeleuchtet ist. Und das, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Im Laufe seiner Entwicklung wurde dieses obligatorische Licht immer weiterentwickelt und wird heute mit verschiedenen Technologien umgesetzt. Dazu gehören Halogen-Scheinwerfer als Standard-Technik, Xenon-Gasentladungsleuchten und LED-Licht.
Das Fernlicht
Das Fernlicht wird in der Regel in den Frontscheinwerfern verbaut, leuchtet die Fahrbahn weiter aus als das Abblendlicht. Aufgrund des größeren Strahlwinkels ist die Sicht besser, allerdings werden auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet. Deshalb gibt es für den Einsatz Regeln: Dieses Licht darf nur bei Dunkelheit und dann, wenn kein Gegenverkehr herrscht, aktiviert werden. Das Fernlicht hat übrigens noch eine weitere Funktion, die gerade LKW-Fahrer recht häufig nutzen: Durch eine manuelle Intervallschaltung dient es als Lichthupe.
Das Positionslicht
Das Positionslicht als Zusatzleuchte verbessert die Sichtbarkeit des Fahrzeugs auch im Stand. Es fungiert also als Standlicht, kann aber auch im Betrieb genutzt werden. Für LKWs, die nicht selten an einsamen Standorten parken, ist dieser Funktion der Multifunktionsscheinwerfer besonders wichtig.
Scheinwerfertechnik des 21. Jahrhunderts
Die Weiterentwicklung von Fahrzeugen erfordert auch eine stetige Anpassung an die Sicherheit. Dazu gehört auch die zuverlässige und ausreichend helle Ausleuchtung der Fahrbahn, aber auch die Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei schlechten Lichtverhältnissen. Im Laufe der Zeit haben sich in der Lichttechnik für LKWs und PKWs drei Standard-Technologien herauskristallisiert.
Halogen-Scheinwerfer – Bewährte Lichttechnologie für Fahrzeuge
Als Klassiker gilt nach wie vor die Halogen-Beleuchtung. Diese Basistechnologie ist lange bewährt und kommt ohne zusätzliche Elektroniksteuerung aus. Sie ist kostengünstig und lässt sich leicht austauschen. Neuere Fahrzeugmodelle sind in der Regel mit den hochwertigen H7-Halogen-Scheinwerfern ausgestattet, im Gegensatz zu den älteren H4-Scheinwerfern ist die Leuchtkraft höher, weitere Unterschiede bestehen in der Bauart.
Xenon-Scheinwerfer – mehr Licht, mehr Technik
Die neueren Xenon-Scheinwerfer, die ebenfalls seit vielen Jahren verbaut werden, bringen eine etwa 5-mal höhere Lichtausbeute im Vergleich zur Halogen-Technologie, das Licht reicht weiter, das heißt, die Sichtweite vergrößert sich. Da zum Zünden des Xenongases in den Leuchten Hochspannung erforderlich ist, ist ein Vorschaltgerät und eine elektronische Steuerung nötig.
LED-Licht am Fahrzeug – sparsam und langlebig
LED arbeitet mit Leuchtdioden, die in Modulen angeordnet sind. Diese Lichttechnik ist multifunktional und bietet Features wie zum Beispiel adaptives Fernlicht. Im Grunde ist diese Technologie also optimal für Multifunktionsscheinwerfer geeignet. Weiterhin vorteilhaft bei dieser modernen Beleuchtungs-Technologie ist die Abstrahlung in eine Richtung, zusätzliche Reflektoren oder Linsen sind überflüssig. Auch die Lichtausbeute kann sich sehen lassen. Im Vergleich zu Halogen-Scheinwerfern ist diese um den Faktor 10 erhöht. Schließlich punktet die LED-Lichttechnologie für Fahrzeuge durch eine ausgesprochen lange Lebensdauer. Diese entspricht – zumindest theoretisch, der Lebensdauer des Fahrzeugs. Allerdings hat dieser Komfort einen hohen Preis: Ein Austausch der Leuchten ist aufwendig und teuer.
Vorschriften für die LKW-Beleuchtung
Für die Beleuchtung am LKW gibt es gesetzliche Regelungen, die Österreich- und zum Teil EU-weit gelten. Als maßgebliches Regelwerk gilt die ECE-Regelung 48. Vorgeschrieben ist zum Beispiel die Anzahl der Scheinwerfer: Maximal 6 Scheinwerfer dürfen auf der Fahrzeugfront aktiv sein. Erlaubt sind zwei Abblendleuchten und vier Fernlichtscheinwerfer sowie zwei Nebelscheinwerfer. Liegt das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen, sind lediglich vier Zusatzscheinwerfer erlaubt. Auch die maximal erlaubte Helligkeit ist geregelt. Die Referenzzahlen der eingeschalteten Fernlichtscheinwerfer darf den Wert 100 nicht überschreiten.
Kommt es zu einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei, muss insbesondere für nachträglich angebrachte Scheinwerfer – beim LKW sind diese häufig auf einem Bügel über der Fahrerkabine montiert – ein Teilegutachten vorgelegt werden. Das gilt primär für die Befestigungselemente wie Bügel, oder Scheinwerfer-Steinschlaggitter. Eine Ausnahme besteht für Dachbügel, wenn sie in einer Höhe über 2 Meter angebracht sind und Fahrzeugabmessungen sowie Gesamtgewicht nicht oder nur unwesentlich beeinflussen.
Bereits seit 2012 sind Tagfahrleuchten an LKWs ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Pflicht. Diese Leuchten dürfen nur separat betrieben und nicht mit dem Abblendlicht kombiniert werden.
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