Der Fahrzeugbrief ist weg – was Sie jetzt tun müssen

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Fahrzeugbrief
© GettyImages / micha360

Der Fahrzeugbrief ist das wichtigste Dokument Ihres Autos. Ohne den Brief können Sie das Fahrzeug nicht anmelden und in aller Regel auch nicht verkaufen. Wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist, können Sie einen Neuen beantragen. Wo und wie Sie einen neuen Fahrzeugbrief beantragen können, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und alles, was Sie sonst noch über die Zulassungsbescheinigung Teil II wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

 

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief nicht auffindbar ist?

Sobald der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist, sollten Sie den Verlust der Zulassungsstelle melden und einen Neuen beantragen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den Brief nur verlegt haben, sollten Sie zusätzlich eine Diebstahlanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufgeben.

 

Kann man einen Fahrzeugbrief neu beantragen?

Einen neuen Fahrzeugbrief können Sie jederzeit bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Ihr Fahrzeug können Sie aber auch ohne Fahrzeugbrief weiter benutzen. Mitnehmen müssen sie immer nur für den Fahrzeugschein, den Sie bei einer Kontrolle vorzeigen können müssen. Auch für eine Hauptuntersuchung reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Verlust sollten Sie jedoch umgehend einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie für einen Verkauf oder die Ummeldung des Fahrzeugs.

 

Kann ich ein Auto ohne Brief anmelden?

In der Regel ist die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ohne Kraftfahrzeugbrief nicht möglich. Wenn man im gleichen Zulassungsbezirk eine Adressänderung vornehmen soll, dann genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I. Das heißt, wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie den Fahrzeugbrief nicht vorlegen.

 

Für die Eintragung eines neuen Halters ist allerdings eine Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich. Wenn Sie beispielsweise einen Oldtimer ohne gültige Papiere erwerben oder ein Fahrzeug ohne Papiere importieren, müssen Sie einen neuen Brief beantragen. Für diese Neuanfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie nachweisen können, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder Zollpapiere.

 

Nummernschild
© GettyImages / bernjuer

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Im Prinzip ja, praktisch werden Sie aber kaum einen seriösen Käufer finden, der auf die Aushändigung des Fahrzeugbriefes verzichtet. Spätestens wenn der Verkäufer das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen möchte, wird die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief verlangen. Auch eine Ummeldung des Fahrzeugs ohne Brief ist nicht möglich. Letztendlich kann das Fahrzeug auch nicht endgültig ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 stillgelegt werden. Das heißt, auch für die Verschrottung ist der Brief erforderlich.

 

Sie selbst sollten kein Fahrzeug kaufen, ohne dass Sie den Brief ausgehändigt bekommen. Sollte sich später herausstellen, dass der Verkäufer nicht zum Verkauf berechtigt war, beispielsweise weil er ihnen ein gestohlenes Fahrzeug verkauft hat, haben sie kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, dann sollten Sie den Brief erst aushändigen, wenn der Kaufpreis vom Käufer bezahlt wurde.

 

Welche Unterlagen benötigt man für einen neuen Kfz-Brief?

Die Vorgaben, welche Dokumente für die Beantragung eines neuen Kfz-Briefes benötigt werden, sind nicht bei allen Zulassungsstellen gleich. Sollten sich daher vorher informieren, welche Dokumente erforderlich sind.

 

Grundsätzlich werden jedoch alle Zulassungsstellen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust verlangen. Diese eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar oder direkt bei der Zulassungsstelle abgeben. Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, müssen Sie zusätzlich eine Diebstahlanzeige bei einer Polizeidienststelle aufgeben. Diese müssen Sie gegebenenfalls ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorlegen. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Diebstahlanzeige durch die Polizei an die Zulassungsstelle erfolgt nicht. Weiterhin benötigen Sie in der Regel:

 

Personalausweis oder Reisepass

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

Eigentumsnachweis, zum Beispiel den Kaufvertrag

 

Wie schnell bekommt man einen neuen Fahrzeugbrief?

Sobald der Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs beim zuständigen Straßenverkehrsamt angezeigt wurde, meldet das Straßenverkehrsamt den Verlust dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Das Kraftfahrtbundesamt wiederum veröffentlicht den Vorgang in Bundesverkehrsblatt. Diese sogenannte Aufbietung nach § 12 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erfolgt für eine Dauer von 14 Tagen.

 

Falls der verloren gegangene Fahrzeugbrief innerhalb der Aufgebotsfrist nicht bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird, kann nach Ablauf der Frist und Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Insgesamt dauert der Vorgang bis zur Freigabe durch das KBA 3 bis 4 Wochen. Insgesamt müssen Sie mit rund 6 Wochen rechnen.

 

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung berechnet das Straßenverkehrsamt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro. Weitere rund 10 Euro werden für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins fällig. Ein neuer Fahrzeugschein ist ebenfalls erforderlich, da beide Dokumente zusammen gehören und der Fahrzeugschein einen Auszug aus dem Fahrzeugbrief darstellt. Insgesamt kostet die Anfertigung eines neuen Fahrzeugbriefs inklusive Fahrzeugschein also etwa 70 Euro. Falls Sie die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben haben, kommen noch Notargebühren hinzu.

 

Was steht alles auf einem Kfz-Brief?

Seit 2005 stehen nur noch die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Angaben zur Zulassung im KFZ-Brief. Im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief mit bis zu 6 eingetragenen Haltern, ist in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch Platz für den aktuellen Halter und den Vorhalter des Fahrzeugs. Bei mehr als zwei Haltern wird nur noch die Gesamtzahl der Vorhalter genannt, aber keine weiteren Daten angegeben. Das bedeutet, dass man nach jedem zweiten Halterwechsel eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen muss.

Fahrzeugbrief
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Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Nein, der Fahrzeugbrief ist wie oft fälschlicherweise angenommen wird, kein Eigentumsnachweis. Der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter und der Eigentümer müssen nicht zwingend übereinstimmen. Wenn Sie beispielsweise einen seltenen Oldtimer an ein Museum verschenken oder verkaufen, dann ist das Museum der neue Eigentümer, auch wenn sie noch als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen sind. Dennoch wird die Bank bei der Finanzierung des Autokaufs oder eine Leasinggesellschaft den Fahrzeugbrief einbehalten.

 

Ist der alte Fahrzeugbrief noch gültig?

Solange ein Fahrzeug, das vor dem 01.10.2005 erstmals zugelassen wurde, nicht den Halter wechselt, ist der alte Fahrzeugbrief gültig. Ein Austausch gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt von Amts wegen, wenn das Fahrzeug den Halter wechselt. Die Zulassungsstelle wird den alten Brief einbehalten und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen. Vorher müssen sie den alten Brief nicht gegen die neue Zulassungsbescheinigung eintauschen.

 

Wo sollte man den Fahrzeugbrief aufbewahren?

Der Fahrzeugbrief ist das wichtigste Dokument für Ihr Auto. Sie sollten den Brief daher auf keinen Fall im Auto aufbewahren und mitnehmen. Auf dem Fahrzeugbrief ist ein entsprechender Hinweis aufgedruckt. Der ADAC und Autoversicherer empfehlen, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu Hause in einem Safe oder in einem Bankschließfach aufzubewahren und so vor einem Diebstahl zu schützen.